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Informative Auszüge aus der Homepage der Anwaltskanzlei "Beckmann und Norda - Rechtsanwälte" zum Thema Pflichtimpressum:
...Seit Anfang 2002 gilt eine verschärfte Impressumspflicht für Telediensteanbieter gemäß § 6 TDG. Wer sich nicht an die gesetzlichen Vorgaben hält, kann abgemahnt werden. Die Pflicht zur Anbieterkennzeichnung trifft alle Anbieter "geschäftsmäßiger Teledienste". Prinzipiell ist jede Internetpräsenz ein Teledienst (Ausnahmen: Mediendienste). Es ist nicht genau geklärt, ab wann ein Teledienst als "geschäftsmäßig" einzuordnen ist. Für private Homepagebetreiber könnte das Schalten einzelner Werbebanner genügen, um ein Handeln im geschäftlichen Verkehr zu begründen...

Gute Informationen zum Thema "Impressum einer (gewerblichen) Homepage" gibt es auch unter www.digi-info.de. Zusätzlich steht dort ein kostenloser "Webimpressum-Assistent" bereit, mit dem für so ziemlich jeden Berufsstand ein korrektes Impressum erstellt werden kann.

Meine Meinung:
Um unnötigen Stress zu vermeiden sollten sich Webmaster über eine gut erreichbare Impressumseite mit einer Kontaktierungsmöglichkeit (Email, Telefon, ...) outen. Name und Anschrift eines deutschen Webseitenbetreibers (.de) sind sowieso leicht beim Denic.de zu erfahren, indem man dort unter "whois" den Domainnamen angibt...

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    Dieses Dokument wurde zuletzt aktualisiert am 01.08.2003.